Was man wissen sollte
Was man wissen sollte
Wussten Sie, dass
… dass es in Deutschland mehr Krankenkassenangestellte gibt als Ärzte? Die Hauptaufgabe dieser vielen Mitarbeiter ist es, Ausgaben zu minimieren und Einnahmen zu maximieren!
… dass den Ärzten exakt vorgeschrieben wird, wie viele Patienten sie pro Quartal behandeln dürfen? Die Anzahl der erlaubten Patienten wird aus dem Durchschnitt aller Ärzte der entsprechenden Fachgruppe gebildet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Praxis 20 Stunden oder 50 Stunden pro Woche als Sprechstunde anbietet. Eine Überschreitung führt dazu, dass es pro Patient immer weniger Geld gibt. Je mehr ein Arzt arbeitet, desto weniger verdient er.
… dass aus obg. Gründen ein großer Teil der deutschen Ärzte ihre gesetzlich versicherten Patienten in den letzten Wochen des Quartals nicht nur völlig kostenlos behandelt, sondern dafür auch noch das Risiko eingeht, durch Regressforderungen die Medikamente für diese Patienten aus eigener Tasche zu finanzieren?
… dass die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung für viele Ärzte nicht einmal reichen, um Miete, Energieverbrauch und Personal zu bezahlen? Der Arzt hat dabei noch keinen einzigen Cent verdient. Die Einnahmen durch die Privatpatienten werden teilweise dafür verwendet, die Verluste durch Kassenpatienten auszugleichen! Denken Sie bitte daran, wenn Sie sich wundern, warum es bei vielen Ärzten kurzfristigere Termine für Privatpatienten gibt!
… dass bei den meisten Fachärzten keine weiterführende Untersuchung mehr von den Krankenkassen bezahlt wird. Die hoch gepriesene Leistungsabrechnung in Euro wird dadurch lächerlich, dass bei vielen Fachärzten bereits die Grunduntersuchung teurer ist, als dem Arzt als maximale Vergütung pro Patient und Quartal zugestanden wird. Je mehr Untersuchungen, desto größer der wirtschaftliche Verlust für den Arzt.
… dass die kassenärztliche Vereinigung nicht, wie von Politik und Presse immer wieder behauptet, die Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte ist. Die kassenärztliche Vereinigung ist, als Körperschaft des öffentlichen Rechts Ausführungsorgan der Regierung. Sie bestimmt nicht die Höhe der Zahlungen von den Krankenkassen und setzt in der Verteilung der Gelder ausschließlich die Beschlüsse der Regierung um. Die Ärzte haben nur die Möglichkeit, zu wählen, wer der Verteiler in dem System wird. Nicht wie viel und wie verteilt wird!
Mittwoch, 25. März 2009